, Manser Stefan
Wichtige Info für unsere Mitglieder: Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im Kanton St.Gallen ab Frühling 2025
Was bedeutet das für euch?
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Selbstdeklaration bis 30. April 2025:
Für alle Schiffe mit Kennzeichen ist eine Selbstdeklaration notwendig.
👉 Ab 1. April 2025 auf www.sg.ch/selbstdeklaration ausfüllen.
👉 Ihr erhaltet eine kostenlose Einwasserungsbewilligung per E-Mail (PDF).
👉 Diese Bewilligung muss immer an Bord sein (digital oder ausgedruckt). -
Bei Gewässerwechsel ab 1. April 2025:
- Online-Meldung des geplanten Wechsels.
- Reinigung des Schiffs bei einer zugelassenen Reinigungsstelle.
- Automatisierte Zustellung der neuen Einwasserungsbewilligung.
Diese Regelung gilt auch für die Kantone Zürich, Graubünden und Glarus.
Wichtige Links:
- Infos zur SMRP: www.sg.ch/schiffsreinigungspflicht
- Fragen? Kontakt: neobiota@anjf.sg.ch | ☎️ +41 58 229 39 53
Bitte beachtet diese Neuerung rechtzeitig – für den Schutz unserer Gewässer! ⛵🌊